Amblyopie-Screening

Vorsorge

Damit Sie die Entwicklung Ihres Kindes immer im Blick haben und eventuelle medizinische Störungen schon frühzeitig erkannt und behandelt werden können, sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und deren Dokumentation wichtig.
Diese Untersuchungen beginnen mit der U1 schon unmittelbar nach der Geburt und dauern bis zur J2-Untersuchung, die die Jugendlichen mit etwa 16-17 Jahren machen. Bei der U1 erhält Ihr Kind auch ein gelbes Kinderuntersuchungsheft, in dem auch die folgenden Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert werden können.

Welche Vorsorgeuntersuchungen sollten wann gemacht werden?

  • Direkt nach Geburt (im Krankenhaus)
    Die U1 ist die erste Untersuchung Ihres Babys. Alle lebenswichtigen Funktionen werden überprüft sowie Reifezeichen und Hautfarbe kontrolliert. Außerdem wird es gemessen und gewogen.

  • 3.-10. Tag
    Das Neugeborene wird noch einmal vollständig körperliche untersucht, um ggf. kleinere Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen festzustellen. Außerdem wird ihm Blut abgenommen zur Untersuchung des Stoffwechsels und der Schilddrüse. Außerdem gibt es eine Beratung der Eltern und eine ausführliche Anamnese, welche Erkrankungen es in der Familie gibt.

  • 4.-6. Woche
    Nun wird überprüft, ob sich das Baby altersgerecht entwickelt hat: Körperfunktionen, Hörvermögens, Augen und angeborene Reflexe werden überprüft. Zusätzlich erfolgt eine Ultraschalluntersuchung des Hüftgelenks, um eine mögliche Hüftgelenkserkrankung auszuschließen.

  • 3.-4. Monat
    Neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung, werden Hör- und Sehvermögen sowie die Größe der Fontanelle kontrolliert. Mit diversen Tests zur Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens werden die Sinne überprüft. Auf Wunsch kann auch ein Nieren-Ultraschall durchgeführt werden, um frühzeitig Nierenfehlbildung auszuschließen (IGEL). Einige Krankenkassen erstatten die Nierensonographie bei der Teilnahme an einem Kinder- und Jugendarztvertrag. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

  • 6.-7. Monat
    Nun stehen neben der allgemeinen Untersuchung der Körperfunktionen die Überprüfung der Körperbeherrschung und der Beweglichkeit im Mittelpunkt. Auch Hör- und Sehvermögen werden nochmal getestet.

  • 10.-12. Monat
    Bei der U6 werden ähnlich wie bei der U5 die allgemeinen Körperfunktionen, die Beweglichkeit und die Körperbeherrschung untersucht. Kann das Kind schon frei sitzen oder stehen? Es erfolgt eine Überprüfung der sprachlichen und sozialen Entwicklungen.

  • 21.-24. Monat
    Es erfolgt eine allgemeine Untersuchung der Körperfunktionen sowie eine Überprüfung der geistigen Entwicklung (erste Zweiwortsätze). Die sprachliche Entwicklung wird mithilfe eines Sprachtests kontrolliert (den Sprachtest können Sie HIER schon vorab downloaden).

  • 3 Jahre
    Bei der U7a überprüft die Kinderärztin, ob  ggf. allergische Erkrankungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Sozialisations- oder Verhaltensstörungen oder Probleme mit Zähnen und Kiefer vorliegen. Auch die sprachliche Entwicklung wird mithilfe eines Sprachtests kontrolliert (den Sprachtest können Sie HIER schon vorab downloaden).

  • 4 Jahre
    Nun steht neben der körperlichen Untersuchung die Kommunikation Ihres Kindes im Mittelpunkt. Auch Organfunktionen, Hör- und Sehvermögen, Körperbeherrschung, geistige Reife und soziales Verhalten werden überprüft.

  • 5 ¼ Jahre
    Im Jahr vor der Einschulung findet die U9 statt. Wiederum werden allgemeine Organfunktionen, Körperhaltung, und Fußstellung untersucht. Es erfolgen Tests des Seh- & Hörvermögen, der grob- und feinmotorische Entwicklung sowie der geistigen und sozialen Entwicklung.

  • 7–8 Jahre
    Bei der U10 werden ggf. motorische Störungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen (z.B. AD(H)S) erkannt. Die U10 gehört zu den IGEL, allerdings erstatten viele Krankenkassen die Kosten bei Teilnahme an einem Kinder- und Jugendarztvertrag.

  • 9–10 Jahre
    Da Ihr Kind nun schon eine Zeit lang zur Schule geht, werden langsam ggf. Sozialisations- und Verhaltensstörungen oder Schulleistungsstörungen erkennbar. Die U11 soll auch zur Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und ein gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen. Die U11 gehört zu den IGEL, allerdings erstatten viele Krankenkassen die Kosten bei Teilnahme an einem Kinder- und Jugendarztvertrag.

  • 12–15 Jahre
    Bei der J1 werden die Jugendlichen wieder ausführlich körperlich untersucht (Harn, Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen). Im Mittelpunkt der Untersuchung steht aber vor allem die Besprechung seelischer Probleme: Gibt es Probleme in der Schule, in der Familie oder unter Freunden? Gibt es starke Haut- oder Essprobleme? Auch Fragen über Sexualität und Verhütung können geklärt werden.

  • 16–17 Jahre
    Die letzte Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt ist die J2. Sie dient zum Erkennen von ggf. Haltungsstörungen, Pubertäts- und Sexualitätsstörungen sowie zur Stärkung eines Gesundheitsbewusstseins. Außerdem klärt die Kinderärztin offene Fragen zu Familie, Berufswahl, Sozialisation oder Sexualität. Die J2 gehört zu den IGEL, allerdings erstatten viele Krankenkassen die Kosten bei Teilnahme an einem Kinder- und Jugendarztvertrag.

Diagnostik

Auch außerhalb der Vorsorge führen wir natürlich Seh- und Hörtests bei Ihrem Kind durch.

Unerkannte Sehstörungen sind bei Kinder leider keine Seltenheit, denn oft gibt es kaum oder gar keine äußerlichen Symptome. Die betroffenen Kinder selbst bemerken meist gar nicht, dass sie unter einer Sehstörung leider, da sie es nicht anders kennen und somit keine Vergleichsmöglichkeit haben.

Das Sehvermögen aber entwickelt sich in den ersten Lebensjahren in einem komplexen Zusammenspiel von Augen und Gehirn. Aus diesem Grund ist es für die Entwicklung von großer Bedeutung, dass beide Augen das identische Bild erhalten! Liegt eine Sehschwäche oder eine Sehstörung vor, werden unterschiedliche Bilder an das Gehirn weitergeleitet. Daraus folgt, dass eines der Bilder komplett ausgeblendet wird und das betroffene Auge immer schwächer und schwachsichtig (amblyop) wird.

Durch eine Refraktionsmessung, das sog. Amblyopie-Screening, kann in wenigen Sekunden und berührungslos festgestellt werden, ob Ihr Kind davon betroffen ist.
Die Kosten der Augenuntersuchung beim Kinderarzt werden von vielen Krankenkassen übernommen. Das Amblyopie-Screening bieten wir Ihnen auch als IGEL-Leistung an.

  • Hüftsonographie zum Ausschluss einer Hüftdysplasie bei der U2/U3
  • Ultraschall der Nieren und der ableitenden Harnwege bei der U3/U4 zu Ausschluss einer Fehlbildung der Nieren (IGEL; Kosten werden aber von vielen Krankenkassen übernommen)
  • Abdomenultraschall (Bauchorgane) bei Auffälligkeiten, bspw. zur Abklärung von Bauchschmerzen
Weitere Infos unter Ultraschall

Ultraschall

Mit Hilfe des sogenannten Spirometers lassen sich verschiedene Lungenfunktionsmessungen durchführen.

Weitere Infos unter Lungenfunktion

Lungenfunktion

  • Schnelltest (Leukozyten, CRP)
  • Venöse Blutabnahme
  • Stoffwechseluntersuchung bei der U2
  • Urinuntersuchung
  • Streptokokken-Schnelltest
  • Coronatest
Weitere Infos unter Labor