Damit sichergestellt ist, dass Kinder im Kindergarten oder in Kindertagesstätten keine ansteckenden Krankheiten haben und auch körperlich wie seelisch fit genug dafür sind, verlangen manche Kindergärten oder Kindertagestätten ein ärztliches Attest, das dies bestätigt.
Da seit März 2020 die Masernimpfung eine verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme in Kiga oder Kita ist, bestätigen wir bei der Kiga-Untersuchung auch den Impfschutz nach Nachweis des Impfstatus im Impfpass.
Bitte denken Sie bei der Kiga-Untersuchung an:
- Impfpass
- Kinder-Vorsorgeuntersuchungsheft
- Versichertenkarte (bei gesetzl. Versicherung)
- Befunde von anderen Ärzten (falls vorhanden)
Achtung: Leider ist das Attest für den Kindergarten oder die Kindertagesstätte noch immer kein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.