Jugendarbeitsschutz
Viele Jugendliche beginnen schon vor dem 18. Lebensjahr eine berufliche Tätigkeit. Damit jedoch die Entwicklung und das Heranwachsen durch den Beruf nicht beeinträchtigt wird, sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein eine verpflichtende Untersuchung vor, die dem Jugendlichen im Optimalfall bestätigt, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die durch die Arbeit verschlimmert werden könnten. Diese Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Nach einem Jahr erfolgt dann eine Nachuntersuchung, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Was wird für die Untersuchung benötigt?
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Erhebungsbogen
- Impfpass
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
Damit die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung vom Freistaat Bayern übernommen werden, muss ein Untersuchungsberechtigungsschein und ein Erhebungsbogen ausgefüllt werden. Diese Dokumente erhalten die Jugendlichen normalerweise von der Schule, bei der die Jugendlichen ihren Abschluss erwerben. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden (für Lkr. Bogen siehe HIER).
Beide Dokumente müssen ausgefüllt und zur Untersuchung mitgebracht werden. Der Erhebungsbogen muss zusätzlich von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden.